Industriestrompreis: In vier Schritten zur Entlastung
Für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 erstattet der Bund energieintensiven Unternehmen einen Teil der Stromkosten – gegen die Zusage, in die eigene Dekarbonisierung zu investieren. Tragen Sie unten Ihren Verbrauch ein und sehen Sie sofort, was für Ihr Unternehmen möglich ist.
18.720 €Entlastung je GWh anrechenbarem Stromverbrauch und Abrechnungsjahr (2026)
50 %des anrechenbaren Stromverbrauchs sind beihilfefähig
3,744 ct/kWhDifferenzpreis 2026, vom BAFA festgelegt
Rechnung: 0,5 × Verbrauch × 3,744 ct/kWh (Merkblatt BAFA, Stand 04.08.2026). Weiterleitungen an Dritte und SPK-Mengen mindern den anrechenbaren Verbrauch.
112.320 €
bis zu – je Abrechnungsjahr, nicht rückzahlbarer Zuschuss
mit Flexibilitäts-Bonus (Beispiel 10 %): 123.552 €
Beihilfen stehen unter Haushaltsvorbehalt; bei Mittelknappheit werden alle Anträge anteilig gekürzt. Unverbindliche Schätzung, kein Rechtsanspruch.
2. Warum sich der Antrag lohnt
Zuschuss statt KreditDie Beihilfe wird ausgezahlt und ist nicht rückzahlbar – bei drei Antragsjahren in Folge.
Investition, die Sie ohnehin planenMindestens 50 % der Beihilfe fließen in Speicher, PV, Effizienz oder Netz – Maßnahmen mit eigenem Rückfluss.
KombinierbarBesondere Ausgleichsregelung, reduzierte Netzentgelte und BECV bleiben nutzbar; SPK für andere Strommengen ebenfalls.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer RückerstattungVon der Berechtigungsprüfung bis zum Investitionskonzept – welche Bausteine Sie benötigen, wählen Sie in der Selbstauskunft aus; wir erstellen daraus Ihr Angebot.
3. Zeithorizont: Was wann passiert
4. Dekarbonisierung: Wohin die Hälfte der Beihilfe fließt
Mindestens 50 % der Basis-Beihilfe sind innerhalb von 48 Monaten in Maßnahmen zu investieren, die den Strombedarf senken, flexibilisieren oder erneuerbar decken (Mindestinvestitionsbetrag). Wird zusätzlich der Flexibilitäts-Bonus beantragt, gelten zwei weitere Regeln: 80 % des Mindestinvestitionsbetrags müssen in Maßnahmen zur nachfrageseitigen Flexibilität fließen, und 75 % des Bonus sind ebenfalls zu reinvestieren. Die Grafik übernimmt Ihren Verbrauch aus Abschnitt 1; mit den Reglern prüfen Sie Investitionsquote und Bonus. Welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen, wählen Sie in der Selbstauskunft unter Investitionskonzept.
Beihilfe gesamt über drei Abrechnungsjahre (2026–2028)
Investitionsverpflichtung gesamt168.480 €über 3 Jahre · 56.160 € je Jahr Umsetzung binnen 48 Monaten nach Bescheid Flex-Maßnahmen (mind.): – aus dem Bonus (75 %): –
Frei verfügbar168.480 €über 3 Jahre · 56.160 € je Jahr nicht rückzahlbar aus dem Bonus (25 %): –
Flexibilitäts-Bonus0 €über 3 Jahre · 0 € je Jahr Bz = Fi × Basis-Beihilfe 75 % Re-Investition, 25 % frei verfügbar Voraussetzung: nachgewiesene Flexibilitätsintensität
Berechnung nach BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Kap. 5.2.1–5.2.3 (Stand 04.08.2026): Basis-Beihilfe = 0,5 × anrechenbarer Verbrauch × 3,744 ct/kWh; Flexibilitäts-Bonus = Fi × Basis-Beihilfe. Annahme: gleichbleibender Verbrauch und Differenzpreis 2026 in allen drei Jahren; die Werte für 2027 und 2028 werden jährlich festgelegt. Die Beihilfeintensität des Bonus folgt aus Nr. 5.1 g) der Richtlinie – der Reglerwert ist eine Annahme.